Bonuszahlungen

Ich bin Ihr kompetenter Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht in St. Gallen – und vertrete Sie regelmässig in Fällen rund um Bonus, Provision und Gratifikation. Seit über zehn Jahren begleite ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Streitigkeiten über variable Vergütung. Aus zahlreichen Bonusfällen weiss ich, dass der entscheidende Punkt fast immer derselbe ist: Ob ein Bonus rechtlich geschuldet ist, hängt von der Vertragsklausel, der betrieblichen Praxis und der Kommunikation im Unternehmen ab. Genau diese drei Elemente prüfe ich für Sie präzise und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Bonus, Provision oder Gratifikation – worum geht es rechtlich?

Im Schweizer Arbeitsrecht ist nicht jede Sonderzahlung automatisch ein Bonusanspruch. Entscheidend ist, ob es sich um Lohnbestandteile (fix oder variabel) oder um eine freiwillige Sondervergütung handelt. Ein echter Lohnbestandteil ist geschuldet, sobald die Bedingungen erfüllt sind. Eine Gratifikation kann freiwillig bleiben – aber nur, wenn sie im Vertrag und in der Praxis tatsächlich als freiwillig gelebt wird.

In meiner Tätigkeit erlebe ich oft, dass Verträge unklare Formulierungen enthalten wie „Bonus nach Ermessen“ oder „freiwillig“. Solche Klauseln schützen den Arbeitgeber nicht automatisch. Wenn ein Bonus regelmässig ausbezahlt oder an messbare Ziele gekoppelt wird, kann daraus ein Anspruch entstehen. Ich beurteile die Rechtslage anhand Ihrer konkreten Vertrags- und Praxissituation.

 

Wann haben Sie einen Anspruch auf Bonuszahlungen?

Ein Anspruch besteht typischerweise dann, wenn der Bonus klar definiert oder über Jahre hinweg gleichmässig ausbezahlt wurde. Auch Zielvereinbarungen, Bonusreglemente oder E-Mails der Vorgesetzten können rechtlich verbindliche Zusagen darstellen.

Aus unzähligen Fällen rund um Bonuszahlungen habe ich miterlebt, dass Arbeitgeber oft erst bei der Trennung plötzlich von „Freiwilligkeit“ sprechen, obwohl der Bonus zuvor fest eingeplant oder versprochen wurde. Genau hier setze ich an: Ich rekonstruiere die Bonuspraxis und lege offen, ob der Bonus rechtlich als geschuldeter Lohnbestandteil zu qualifizieren ist.

 

Typische Streitfälle aus der Praxis – und wie ich sie für Sie löse

Bonusstreitigkeiten eskalieren meist in diesen Situationen: bei Kündigung, bei Zieländerungen im laufenden Jahr oder wenn Leistungen plötzlich anders beurteilt werden. Häufig fehlt eine transparente Berechnungslogik oder die Kriterien werden rückwirkend verschärft.

Ich prüfe für Sie, ob die Zielsetzungen fair, messbar und rechtlich zulässig waren, ob die Berechnung korrekt erfolgte und ob die Arbeitgeberseite ihr Ermessen rechtskonform ausgeübt hat. Dann vertrete ich Ihre Interessen konsequent – zuerst verhandlungsstark aussergerichtlich, und wenn nötig auch vor Gericht.

 

Bonus bei Kündigung oder Freistellung: Was gilt?

Gerade im Kündigungsfall zeigt sich, ob eine Bonusregelung sauber gestaltet ist. Viele Arbeitnehmer verlieren Bonuszahlungen, weil sie keine rechtliche Prüfung vornehmen lassen oder zu spät reagieren. Ich empfehle Ihnen deshalb, mich bei einer Kündigung umgehend zu kontaktieren.

Ich kläre, ob Ihnen ein Bonus (ganz oder anteilig) bis zum Austritt zusteht, ob Bedingungen wie „aktive Anstellung am Auszahlungstag“ wirksam sind und ob eine Freistellung Ihren Anspruch beeinflusst. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Durchsetzung solcher Ansprüche, weil hier oft erhebliche Beträge betroffen sind.

 

Wie ich Sie als Anwalt bei Bonuszahlungen unterstütze

Ich bin Ihr kompetenter Berater und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und unterstütze Sie in Bonusfällen in drei klaren Schritten:

  • Anspruch prüfen (Vertrag, Reglement, Zielvereinbarungen, Praxis, Zusagen)
  • Strategie definieren (Verhandlung, Vergleich, gerichtliche Geltendmachung)
  • Anspruch durchsetzen (Bonus, Provision, allfällige Verzugsfolgen)

Ich vertrete Sie dabei zielgerichtet und mit Blick auf das wirtschaftlich beste Ergebnis. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht weiss ich genau, welche Argumente vor Schweizer Arbeitsgerichten überzeugen und welche Beweise notwendig sind.

FAQ – zu Bonuszahlungen (Schweiz)

Wann ist ein Bonus in der Schweiz rechtlich geschuldet?
Wenn der Bonus vertraglich als Bestandteil des Lohns geregelt ist oder wenn die Bedingungen (z. B. Zielerreichung) klar definiert sind. Auch eine langjährige konstante Bonuspraxis kann einen Anspruch begründen.
Ein Bonus ist meist eine variable Lohnkomponente mit klaren Kriterien. Eine Gratifikation ist eine Sondervergütung, die freiwillig sein kann – aber nur, wenn sie nicht faktisch zum festen Lohnbestandteil geworden ist.
Das hängt vom Vertrag und der Praxis ab. Oft besteht ein Anspruch auf einen vollen oder anteiligen Bonus bis zum Austritt, insbesondere wenn Ziele bereits erreicht wurden oder der Bonus regelmässig ausbezahlt wurde. Ich prüfe das für Sie konkret.
Nicht automatisch. Wenn der Bonus über Jahre verbindlich gelebt wurde oder konkrete Zusagen gemacht wurden, kann er auch ohne ausdrücklichen Vertragstext geschuldet sein.
Sobald Bonuszahlungen ausbleiben, gekürzt werden oder im Zusammenhang mit einer Kündigung strittig sind. Je früher ich den Fall prüfe, desto besser können Beweise gesichert und Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
Bild von M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM
M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in St. Gallen, verfüge über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und habe bereits über 60 arbeitsrechtliche Fälle erfolgreich betreut.

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