Missbräuchliche Kündigung

Ich bin Ihr kompetenter Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht in St. Gallen – insbesondere für alle Fragen rund um Kündigungen. Seit über zehn Jahren liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Prüfung und Anfechtung von Kündigungen sowie der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche. Aus unzähligen Fällen rund um Kündigungen habe ich in meiner Tätigkeit oft miterlebt, was passieren kann, wenn Betroffene zu spät reagieren oder ihre Rechte nicht klar kennen: Fristen verstreichen, Beweise gehen verloren und berechtigte Ansprüche lassen sich nicht mehr durchsetzen. Genau deshalb begleite ich Sie von Anfang an mit einer klaren, praxisnahen Strategie. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und kenne die Schweizer Gerichtspraxis aus vielen Verfahren.

Was eine missbräuchliche Kündigung ist – und warum der Kündigungsgrund entscheidend ist

Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie nicht aus nachvollziehbaren, arbeitsbezogenen Gründen erfolgt, sondern gegen Treu und Glauben verstösst. Entscheidend ist nicht, was im Kündigungsschreiben steht, sondern warum tatsächlich gekündigt wurde. In meiner Praxis prüfe ich deshalb konsequent den gesamten Hintergrund: Vorgeschichte, Leistungsbeurteilungen, Gesprächsverläufe, interne Kommunikation und die zeitliche Abfolge der Ereignisse.

Missbräuchliche Kündigungen treten häufig dort auf, wo eine Kündigung als Reaktion auf legitimes Verhalten ausgesprochen wird – etwa weil jemand berechtigte Ansprüche geltend macht, Kritik äussert, seine Rechte wahrnimmt oder persönlich „unerwünscht“ wird. Solche Fälle sind selten plump, sondern zeigen sich durch Indizien. Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung auf Kündigungen weiss ich, wie diese Indizien rechtlich gewichtet werden und wie man sie so dokumentiert, dass sie vor Gericht tragen.

 

Typische Muster missbräuchlicher Kündigungen aus der Praxis

Aus meiner Erfahrung lassen sich missbräuchliche Kündigungen oft an wiederkehrenden Mustern erkennen. Häufig steht eine formale Begründung im Vordergrund, während der wahre Grund ein anderer ist. Beispielsweise erlebe ich regelmässig Situationen, in denen eine Kündigung kurz nach einer Konfliktsituation erfolgt – etwa nach der Forderung von Lohn, Bonus oder Überstunden, nach einer Krankheit, nach einer Beschwerde oder nach einer Ablehnung unzumutbarer Arbeitsbedingungen.

Ich analysiere, ob die Kündigungsbegründung zur Realität passt: Wurden Leistungsmängel je dokumentiert? Gab es Abmahnungen? Widersprechen Zielvereinbarungen oder frühere Beurteilungen dem Kündigungsgrund? Wird nur eine einzelne Person gekündigt, obwohl angeblich objektive Gründe vorliegen? Genau diese Widersprüche sind in der Beurteilung zentral. Ich ordne sie ein, sichere Beweise und baue daraus eine klare Argumentationslinie.

 

Welche Ansprüche eine missbräuchliche Kündigung auslösen kann

Eine missbräuchliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel trotzdem. Der entscheidende Punkt ist aber: Sie kann Entschädigungs- und Zahlungsansprüche auslösen. Ziel ist eine finanzielle Entschädigung, deren Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet – unter anderem nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Schwere des Missbrauchs und den Folgen für die betroffene Person.

In der Praxis kommen häufig weitere Forderungen hinzu, die direkt mit der Kündigung zusammenhängen: ausstehender Lohn, Bonus, Provision, Überstunden, Spesen oder ein korrektes Arbeitszeugnis. Ich vertrete Sie dabei, alle Ansprüche vollständig zu erfassen und so durchzusetzen, dass Sie ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielen – sei es über eine Einigung oder im gerichtlichen Verfahren.

 

Fristen und richtige Schritte: Warum schnelles Handeln Ihre Position stärkt

Bei missbräuchlichen Kündigungen entscheidet die Rechtslage und die Fristwahrung. Wer zu spät reagiert, verliert Ansprüche – selbst wenn die Kündigung klar missbräuchlich war. Aus meiner Tätigkeit in Kündigungsfällen weiss ich: Die ersten Tage nach Erhalt der Kündigung sind oft die wichtigsten. Dort entstehen die entscheidenden Unterlagen, Aussagen und Beweise.

Ich empfehle Ihnen daher, mich umgehend zu kontaktieren. Ich setze fristgerecht die notwendigen Schritte, formuliere die Einsprache rechtlich sauber, sichere Beweise und übernehme die Kommunikation. Je früher ich eingeschaltet werde, desto stärker können wir Ihre Position aufbauen.

 

Wie ich Sie als Anwalt bei Kündigungen im Arbeitsrecht konkret unterstütze

Ich bin Ihr kompetenter Berater und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und begleite Sie konsequent durch den gesamten Prozess. Zunächst erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt und welche Ziele realistisch durchsetzbar sind. Danach übernehme ich Strategie, Kommunikation und – falls nötig – die Prozessführung.

Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten vor den zuständigen Arbeitsgerichten und setze Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Gerade bei der Anfechtung einer Kündigung ist anwaltliche Vertretung ratsam, weil Details entscheidend sind: richtige Fristen, gerichtsfeste Beweise und eine Argumentation, die die Praxis der Schweizer Gerichte berücksichtigt. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Anfechtung von Kündigungen, weil hier Erfahrung und taktisches Vorgehen den Unterschied machen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung rechtssicher vorbereiten möchten, sollten Sie mich daher frühzeitig kontaktieren. So sichern wir Ihre Rechte von Beginn an und stellen die Weichen für das bestmögliche Ergebnis.

FAQ – häufige Fragen zu Missbräuchliche Kündigung

Wann gilt eine Kündigung in der Schweiz als missbräuchlich?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn der wahre Grund gegen Treu und Glauben verstösst, etwa als Reaktion auf die Geltendmachung berechtigter Ansprüche, wegen persönlicher Merkmale ohne Arbeitsbezug oder zur Vereitelung von Ansprüchen. Entscheidend ist nicht die formale Begründung im Schreiben, sondern das tatsächliche Motiv und der Kontext.
Sie müssen spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erheben. Anschliessend ist die Entschädigung innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen. Wer diese Fristen verpasst, verliert den Anspruch – deshalb sollten Sie mich sofort nach Erhalt der Kündigung kontaktieren.
Das Gesetz sieht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen vor. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie Dauer des Arbeitsverhältnisses, Schwere des Missbrauchs und den Folgen der Kündigung ab. Ich beurteile Ihre Situation realistisch und setze die maximale, arbeitsgerichtlich durchsetzbare Forderung durch.

Im Regelfall beendet auch eine missbräuchliche Kündigung das Arbeitsverhältnis und löst lediglich eine Entschädigung aus. Wichtige Ausnahme: Bei einer diskriminierenden Rachekündigung nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) kann das Gericht die Kündigung aufheben und eine Wiedereinstellung anordnen (Art. 10 GlG). (z. B. ausstehender Lohn, Bonus, Überstunden). Ich kläre für Sie, welche Forderungen neben der Entschädigung sinnvoll und beweisbar sind.

Immer dann, wenn der Kündigungsgrund unklar ist, der Zeitpunkt auffällig wirkt oder Sie kurz zuvor Rechte geltend gemacht haben (z. B. Lohn, Krankheit, Überstunden, Beschwerde). Aus meiner Erfahrung in vielen Kündigungsfällen weiss ich, dass eine frühe Prüfung die Erfolgschancen deutlich erhöht – weil Fristen gewahrt und Beweise rechtzeitig gesichert werden können.
Bild von M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM
M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in St. Gallen, verfüge über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und habe bereits über 60 arbeitsrechtliche Fälle erfolgreich betreut.

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