Erstellen von Arbeitsverträgen

Ich bin Ihr kompetenter Rechtsanwalt & Spezialist für Arbeitsrecht in St. Gallen. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und unterstütze Sie insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen nach Schweizer Recht. Ein klar formulierter Vertrag ist die beste Prävention gegen spätere Streitigkeiten – genau dort setzt meine Beratung an.

Arbeitsvertrag in der Schweiz: Was muss zwingend geregelt sein?

Ein Arbeitsvertrag ist nach Schweizer Recht auch mündlich gültig, aber ohne klare schriftliche Regelung entstehen rasch Streitpunkte. Deshalb sollten die wesentlichen Vertragsbestandteile immer schriftlich festgehalten werden: Funktion, Arbeitsbeginn, Arbeitszeit, Lohn, Ferien und Kündigungsfristen. Rechtliche Grundlage ist insbesondere das Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR). Zwingende Mindeststandards – etwa Ferienanspruch oder Lohnfortzahlung bei Krankheit – dürfen vertraglich nicht unterschritten werden. Aus meiner über zehnjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht weiss ich: Je präziser diese Kernpunkte formuliert sind, desto besser lassen sich spätere Konflikte vermeiden oder lösen.

 

Welche Klauseln sind für Arbeitnehmer besonders wichtig?

Für Arbeitnehmer sind vor allem Lohnregelung, Arbeitszeitmodell, Überstunden/Überzeit, Ferien, Spesen sowie die Kündigungsmodalitäten entscheidend. Gerade variable Vergütung (Bonus/Provision) muss so geregelt sein, dass klar ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Ebenso relevant sind Nebenpflichten wie Geheimhaltung oder ein allfälliges Konkurrenzverbot. Ein Konkurrenzverbot ist an strenge Gültigkeitsvorschriften geknüpft. Die wichtigste Hürde: Es ist nur gültig, wenn es schriftlich vereinbart und vom Arbeitnehmer unterzeichnet wurde (Art. 340 OR). Ein blosser Verweis auf ein Reglement reicht oft nicht. Zudem muss der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder Geschäftsgeheimnisse haben und das Verbot muss angemessen begrenzt sein.

Ich prüfe diese Klauseln gezielt aus Arbeitnehmerperspektive und identifiziere Risiken, bevor Sie unterschreiben.

 

Arbeitszeit, Überstunden und Ferien: Was gilt nach Schweizer Recht?

Arbeitszeit und Überstunden sind häufige Streitpunkte. Entscheidend ist, was im Vertrag steht – und was das Gesetz zwingend vorgibt. Überstunden (OR) und Überzeit (ArG) sind rechtlich strikt zu trennen. Überstunden (Art. 321c OR) können vertraglich wegbedungen werden. Bei der Überzeit (Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45/50 Stunden) greift jedoch das Arbeitsgesetz: Der Zuschlag von 25% ist hier zwingend geschuldet und kann vertraglich nicht vollständig ausgeschlossen werden (Art. 13 ArG). Auch beim Ferienanspruch gelten zwingende Mindeststandards, die nicht wegbedungen werden können. Ich stelle sicher, dass Arbeitszeit- und Ferienklauseln rechtlich korrekt und für Sie nachvollziehbar geregelt sind.

 

Kündigungsfristen und Probezeit: Worauf sollten Sie achten?

Probezeit und Kündigungsfristen bestimmen, wie flexibel oder geschützt ein Arbeitsverhältnis ist. Die Probezeit sollte immer explizit geregelt werden; ohne klare Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln. Dasselbe gilt für Kündigungsfristen – vertragliche Abweichungen sind möglich, müssen aber rechtssicher formuliert sein.

Für Arbeitnehmer ist besonders wichtig, ob Kündigungsfristen symmetrisch sind, wie Kündigungstermine definiert sind und ob Sonderregeln (z. B. für Kader oder befristete Verträge) enthalten sind. Ich prüfe, ob Kündigung und Probezeit fair, gesetzeskonform und in Ihrer konkreten Situation angemessen ausgestaltet sind.

 

Bonus, Provision, Gratifikation: Habe ich einen Anspruch?

Viele Arbeitnehmer unterschreiben Verträge mit variablen Lohnbestandteilen, ohne dass klar ist, ob daraus ein Anspruch entsteht. Entscheidend sind Wortlaut, Systematik und bisherige Praxis. Unklare Formulierungen führen oft dazu, dass Arbeitgeber argumentieren, alles sei „freiwillig“. Nach Schweizer Recht kann aus einer regelmässigen und klar definierten Bonuspraxis durchaus ein Anspruch entstehen. Deshalb muss der Vertrag eindeutig klären, wann und wofür variable Vergütung geschuldet ist. Ich beurteile Ihre Bonus- oder Provisionsklausel rechtlich und setze berechtigte Ansprüche konsequent durch.

 

Wie unterstütze ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht bei Arbeitsverträgen?

Ich unterstütze Sie vor allem vor der Unterschrift: durch Vertragsprüfung, Risikobewertung und klare Empfehlungen, welche Punkte angepasst oder ergänzt werden sollten. Ziel ist, Ihre Rechte von Beginn an abzusichern. Bei bestehenden Verträgen kläre ich Ihre Ansprüche, etwa bei Streit über Lohn, Überstunden, Kündigung oder Konkurrenzverbot. Wenn nötig vertrete ich Sie aussergerichtlich oder vor Gericht. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in St. Gallen und über zehn Jahren Erfahrung erhalten Sie eine rechtlich präzise, praxisnahe und auf Ihre Interessen ausgerichtete Beratung.

FAQ – häufige Fragen zur Erstellung von Arbeitsverträgen

Muss ein Arbeitsvertrag in der Schweiz schriftlich sein?
Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag formfrei gültig (Art. 320 OR). Aber Achtung: Gemäss Art. 330b OR hat der Arbeitgeber eine gesetzliche Informationspflicht: Bei unbefristeten Verträgen oder solchen über einem Monat müssen die wesentlichen Punkte (Lohn, Funktion, Arbeitszeit) spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich festgehalten werden. Zudem sind bestimmte Klauseln – wie das Konkurrenzverbot – zwingend nur schriftlich gültig.
Mindestens Funktion, Arbeitsbeginn, Arbeitszeit, Lohn und Kündigungsfristen. Ergänzend sollten Ferien, Überstundenregelung, Spesen und – falls relevant – Konkurrenzverbot klar festgehalten werden.
So, dass eindeutig ist, ob ein Anspruch besteht oder ob es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Unklare Klauseln führen oft dazu, dass variable Vergütungen nachträglich als geschuldet gelten.
Nur wenn der Arbeitnehmer tatsächlich Einblick in Kundenkreis oder Geschäftsgeheimnisse hat und das Verbot angemessen begrenzt ist. Zu breite oder zu lange Verbote sind häufig ungültig.
Ja – insbesondere bei Kaderverträgen, variablen Lohnsystemen, Überstundenabgeltung oder Konkurrenzverboten. Eine Prüfung vor der Unterschrift verhindert spätere Nachteile.
Bild von M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM
M.A. HSG in Law Adriano Maissen, LLM

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in St. Gallen, verfüge über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und habe bereits über 60 arbeitsrechtliche Fälle erfolgreich betreut.

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